Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Seminare der BFB Bildung für Betriebsräte GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Seminaren, Schulungen und sonstigen Veranstaltungen der BFB Bildung für Betriebsräte GmbH mit Sitz in der Dreieichstraße 10, 64546 Mörfelden.
1.2. Die Angebote richten sich insbesondere an Betriebsräte, Interessenvertretern, Unternehmen und Arbeitgeber.
1.3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn BFB ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Leistungen
2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Seminaren und Schulungen, insbesondere zu arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Themen für Betriebsräte und Interessenvertretern.
2.2. Inhalt, Seminarziel, Ort, Dauer, Referenten, Teilnahmegebühr und sonstige Leistungsbestandteile ergeben sich aus der jeweiligen Seminarbeschreibung, dem Angebot oder der individuellen Korrespondenz.
2.3. Soweit im Angebot nicht anders angegeben, umfasst die Teilnahmegebühr die Seminarteilnahme, Seminarunterlagen, Tagungsraum und Technik sowie Pausengetränke und Mittagessen an den Seminartagen.
2.4. Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten sind nicht im Seminarpreis enthalten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Anmeldung und Vertragsschluss
3.1. Die Anmeldung zu einem Seminar erfolgt schriftlich oder in Textform, insbesondere per E-Mail.
3.2. Die Anmeldung kann durch den Betriebsrat oder den Arbeitgeber erfolgen; in der Praxis kann hierfür auch das ausgefüllte Kostenübernahmeformular verwendet und an BFB übermittelt werden.
3.3. Die Darstellung von Seminaren auf der Homepage oder in Angebotsunterlagen stellt noch kein bindendes Angebot von BFB dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung.
3.4. Mit Eingang der Anmeldung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Seminarvertrages ab.
3.5. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn BFB die Buchung schriftlich oder in Textform, insbesondere per E-Mail, bestätigt.
4. Konstenübernahme bei Betriebsratsschulungen
4.1. Bei Schulungen für Betriebsratsmitglieder kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber ein Kostenübernahmeformular zur Bestätigung vorlegen.
4.2. Das Kostenübernahmeformular dient der internen und organisatorischen Absicherung der Kostenübernahme und kann zusammen mit der Anmeldung an BFB übersandt werden.
4.3. Die Erforderlichkeit der Schulung und die Entsendung der teilnehmenden Betriebsratsmitglieder werden durch den Betriebsrat beschlossen.
4.4. Bei erforderlichen Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG sind die Seminargebühren sowie erforderliche Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten grundsätzlich vom Arbeitgeber zu tragen.
5. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
5.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung im Angebot oder in der Seminarbeschreibung angegebenen Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2. Die Teilnahmegebühr wird nach Durchführung des Seminars in Rechnung gestellt.
5.3. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem angegebenen Konto.
6. Mindestteilnehmerzahl und Änderungen
6.1. Die Durchführung eines Seminars setzt das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl voraus.
6.2. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich BFB vor, das Seminar abzusagen. Bereits angemeldeten Teilnehmenden entstehen in diesem Fall keine Kosten.
6.3. BFB ist berechtigt, Seminare aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder organisatorisch anzupassen, insbesondere bei Erkrankung des Referenten, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen.
6.4. Zumutbare Änderungen im Ablauf, beim Veranstaltungsort oder beim Referenten bleiben vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter des Seminars gewahrt bleibt.
7.Stornierung und Ersatzteilnehmer
7.1. Eine Stornierung muss in Textform erfolgen; E-Mail ist ausreichend.
7.2. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Kalendertage vor Seminarbeginn möglich.
7.3. Erfolgt die Stornierung später oder erscheint die angemeldete Person ohne vorherige Stornierung nicht zur Schulung, werden 80 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten berechnet.
7.4. Der Betriebsrat oder Auftraggeber kann jederzeit eine geeignete Ersatzteilnehmerin oder einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. In diesem Fall fallen keine Stornokosten an.
7.5. Etwaige Stornierungskosten sind grundsätzlich vom Arbeitgeber zu tragen.
8. Teilnahme und Unterlagen
8.1. Die Zahl der Teilnehmenden kann pro Seminar begrenzt sein.
8.2. Die im Rahmen des Seminars ausgegebenen Unterlagen und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
8.3. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung außerhalb der eigenen betrieblichen Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung von BFB zulässig.
9. Haftung
9.1. BFB haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung.
9.2. Für sonstige Schäden haftet BFB nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BFB nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.Datenschutz
10.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Anmeldung, zur Durchführung des Seminars und zur Rechnungsstellung verarbeitet.
10.2 Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Homepage.
11. Schlussbetimmungen
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von BFB.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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