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Häufige Fragen (FAQ)
Damit ihr euch schnell einen Überblick verschaffen könnt, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für euch zusammengestellt. So findet ihr auf einen Blick die Informationen, die ihr für eure Entscheidung braucht.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder in Textform, in der Regel per E-Mail. Nach Eingang der Anmeldung erhaltet ihr von BFB eine Buchungsbestätigung per E-Mail; erst mit dieser Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
Nein. Für die Buchung ist kein Online-Formular erforderlich. Eine Anmeldung per E-Mail oder in sonstiger Textform ist ausreichend.
Das Kostenübernahmeformular wird typischerweise vom Betriebsrat an den Arbeitgeber weitergeleitet, damit dieser die Übernahme der Seminarkosten bestätigt. Es unterstützt die organisatorische Abwicklung und kann zusammen mit der Anmeldung an BFB übermittelt werden.
In der Praxis ist das sinnvoll, insbesondere bei Betriebsratsschulungen. So liegt die Bestätigung des Arbeitgebers zur Kostenübernahme bereits vor, bevor BFB die Seminarbuchung endgültig bestätigt.
Die Seminare richten sich insbesondere an Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder mit regelmäßiger Heranziehung sowie neue und erfahrene Betriebsräte.
Nein. Soweit in der Seminarbeschreibung nichts anderes angegeben ist, sind Vorkenntnisse nicht erforderlich.
Im Preis enthalten sind – soweit im Angebot nicht anders angegeben – die Seminarteilnahme, Seminarunterlagen, Tagungsraum und Technik sowie Pausengetränke und Mittagessen an den Seminartagen.
Nicht enthalten sind insbesondere Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten.
Die Teilnahmegebühr wird nach Durchführung des Seminars in Rechnung gestellt.
Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
Ja. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Kalendertage vor Seminarbeginn möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen werden 80 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten berechnet.
Ja. Die Stornierung muss in Textform erfolgen; eine E-Mail ist ausdrücklich ausreichend.
Ja. Der Betriebsrat oder Auftraggeber kann jederzeit eine geeignete Ersatzteilnehmerin oder einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. In diesem Fall fallen keine Stornokosten an.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann BFB das Seminar absagen. Bereits angemeldeten Teilnehmenden entstehen in diesem Fall keine Kosten.
Bei erforderlichen Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber grundsätzlich die Seminargebühren sowie erforderliche Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
Im Kostenübernahmeformular sind als Anlagen der Beschluss des Betriebsrats und das Angebot von BFB vorgesehen. Diese Unterlagen helfen dem Arbeitgeber bei der Prüfung und Bestätigung der Kostenübernahme.
BFB ist unter info@bfb.seminar.de und telefonisch unter +49 1725835912 erreichbar.

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